In der vergangenen Ausgabe hatten wir euch eine Einführung in die verschiedenen Fahrzeugkennzeichen gegeben. In dieser Ausgabe wollen wir uns, wie angekündigt, einem Vergleich von 07er Kennzeichen und H-Kennzeichen zuwenden.
Bevor wir aber in die Vollen gehen, sollten wir eine kleine Erklärung vorwegschieben. Was man umgangssprachlich als H-Kennzeichen bezeichnet, hat amtlich den Namen Oldtimerkennzeichen und findet sich in §9 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Der Name H-Kennzeichen rührt von dem nachgestellten H für „historisches Fahrzeug“. Ihr werdet es sicher ahnen: Auch das 07er-Kennzeichen heißt nicht wirklich so, vielmehr läuft es amtlich unter „rotes Oldtimerkennzeichen“. Der Name 07er-Kennzeichen kommt von der verwendeten Nummernfolge. Während rote Kennzeichen für Händler meist die Nummernfolge 06 besitzen, haben fast alle roten Kennzeichen für Oldtimer die Nummernfolge 07. Für eine einfachere Unterscheidung werden wir im Folgenden aber die umgangssprachliche Begriffe verwenden
Ein weiterer großer Unterschied fällt dem Laien vielleicht erst auf, wenn er in die Fahrzeugzulassungsverordnung blickt. Während sich der Paragraf, der das H-Kennzeichen behandelt, in der Rubrik „Zulassungsverfahren“ befindet, findet man das 07er-Kennzeichen unter der Rubrik „Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr“. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind offiziell zugelassen. Fahrzeuge, die mit rotem Oldtimerkennzeichen bewegt werden, haben keine Zulassung, auch wenn man dieses fälschlicherweise öfter liest! Ansonsten unterscheiden sich beide Kennzeichen auch deutlich in der Nutzung und in den Pflichten, die der Halter hat; hier muss jeder für sich abwägen, was besser für ihn ist.
Das H-Kennzeichen:
Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen ist, wie eingangs beschrieben, regulär zugelassen. Der Besitzer kann seinen Oldie ohne besondere Einschränkungen bewegen. Selbst die Problematik mit den Feinstaubzonen wurde auf Bundesebene geklärt. Es gilt: Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen die Feinstaubzonen befahren und benötigen keine Feinstaubplakette. Die Besteuerung erfolgt hubraumunabhängig pauschal in den zwei Klassen „Motorräder“ und „alle anderen Fahrzeuge“. Da es eine reguläre Zulassung ist, ist sie auch im Ausland uneingeschränkt anerkannt.
Die Zulassung bringt natürlich auch einige Pflichten mit sich. So ist das Fahrzeug weiterhin HU-pflichtig und auch das Abgassystem muss weiterhin überprüft werden, wenn es vom Baujahr her vorgeschrieben ist. Zusätzlich benötigt jedes Fahrzeug eine eigene Zulassung, es können also nicht mehrere Fahrzeuge mit derselben Nummer bewegt werden.
Ein Fahrzeug mit 07er-Kennzeichen ist nicht offiziell zugelassen. Es ist streng genommen auch keine Betriebserlaubnis erforderlich. Ein großer Vorteil ist, dass mehrere Fahrzeuge auf eine Nummer registriert werden können, man zahlt aber nur einmal den pauschalen Steuersatz! Selbstverständlich dürfen diese Fahrzeuge aber nicht parallel bewegt werden. Fahrzeuge, die mit 07er-Kennzeichen gefahren werden, benötigen auch keine Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Wir empfehlen aber dringend einen regelmäßigen Verkehrssicherheitscheck.
Diese Vorteile „erkauft“ man sich aber mit einer Reihe von Nachteilen. So muss der Antragsteller erst einmal nachweisen, dass er „zuverlässig“ ist. Dies geschieht in der Regel mit einem polizeilichen Führungszeugnis. Der Einsatz ist stark eingeschränkt. Es sind nur Fahrten „im Rahmen der Darstellung und Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ zulässig. Dies können zum Beispiel Korsos, Treffen oder Clubabende sein. Wer hingegen beim Discounter um die Ecke erwischt wird, dem kann das Kennzeichen aberkannt werden! Es gibt bereits zahlreiche Urteile zu diesem Thema. Selbstverständlich sind auch Fahrten zu Probe-, Prüfungs- und Überführungszwecken erlaubt.
Früher waren auch noch das niedrigere Zugangsalter von 20 Jahren und die sehr leichten Zugangsbedingungen ein Vorteil. Dieser wurde jedoch stellenweise ausgenutzt und wie es nun einmal so ist, tauchen diese Fahrzeuge dann auch negativ in der Presse auf. Mit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Jahre 2006 wurden dann die Zugangsbedingungen zum 07er-Kennzeichen denen des H-Kennzeichens gleichgesetzt. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und eine positive Begutachtung nach §23 StVZO haben, aber das ist ein anderes Thema.
Die Zukunft:
Wie lange der eben aufgeführte Vergleich noch Gültigkeit hat, steht momentan nicht fest, denn es tut sich etwas im Zulassungsverfahren. Wer die Medien aufmerksam verfolgt, hat es vielleicht schon mitbekommen: Man diskutiert heftig über die Einführung von Wechselkennzeichen. So wie es derzeit aussieht, könnte es bereits ab nächstem Jahr Wechselkennzeichen geben, bei denen bis zu drei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden können, unabhängig von der Fahrzeuggattung. Also zum Beispiel ein Elektroauto für den Weg zur Arbeit, ein Langstreckenwagen für den Urlaub und ein Oldie für das Cruisen am Wochenende mit ein und demselben Kennzeichen. Wir werden euch hier auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.