Jürgen W aus Köln schreibt: Liebes Street-Team, ich wollte gerne an meinem Chevy Baujahr 1962 Xenonlicht nachrüsten, weil es cool aussieht. Im Internet gibt es ja günstig Sätze zu kaufen, die auch in die normalen Scheinwerfer passen. Könnt ihr eure TÜVler mal fragen, was ich da beachten muss?
TÜV Hanse: Guter Jürgen, mit deinem Vorhaben kannst du schnell Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern, aber spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung mit den Sachverständigen bekommen. Wenn du dein Fahrzeug mit H-Kennzeichen bewegst, handelt es sich nicht um ein zeitgenössisches Zubehör. Während der Umbau von Bilux- auf H4-Scheinwerfer allgemein am Oldtimer akzeptiert wird, erfordert die Umrüstung auf Xenonlicht zu starke Eingriffe, sodass sie nicht anerkannt ist.
Folgendes gibt es zu beachten: In Deutschland ist es notwendig, dass du bei Xenonlicht eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung besitzt. Aber selbst wenn du diese besitzt oder nachrüstest, kannst du nicht einfach einen normalen Scheinwerfer umbauen, denn das Leuchtmittel UND der Scheinwerfer müssen speziell geprüft sein und eine entsprechende EG-Genehmigung besitzen. Beachtet man aber all diese Punkte, kann man ein Fahrzeug ohne historische Zulassung auf Xenonlicht umrüsten.