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17 Mai, 2012
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Zulässige Reifenkombinationen

Kai L. fragt: Liebes TÜV-Hanse-Team, ist es eigentlich grundsätzlich verboten, vorne und hinten unterschiedliche Reifen- und Felgengrößen zu fahren, zum Beispiel vorne 8 x 18 und hinten 10 x 20?


Hallo Kai, nein grundsätzlich ist das nicht verboten. An Motorrädern findest du das häufig, an Pkws eher selten. Es gibt aber ein Paar Gründe warum es beim Pkw nicht üblich ist:

1. Serienhersteller denken praktisch und im Falle eines Platten ist das mit dem Reserverad schwierig.

2. Bei unterschiedlichen Abrollumfängen und Masseverhältnissen zwischen Vorder- und Hinterachse kann es bei Fahrzeugen mit ABS zu Problemen in der Regelung kommen.

3. Bei starker Schrägstellung des Fahrzeugs – was auch durch unterschiedliche Tieferlegung oder Hijacker passieren kann – verschlechterst du die Lenkgeometrie. Das kann man zwar prinzipiell durch Neueinstellung des Nachlaufs ausgleichen, allerdings nur, wenn der Einstellbereich auch groß genug ist.

4. Bei der in den 1980ern oder bei Dragstern und Hot Rods beliebten „Big ’n’ Little“-Kombination – also vorne einen extrem dünnen Reifen und hinten richtige Asphaltwalzen – fährt dein Wagen zwar noch schön geradeaus, aber um die Kurve kommst du immer schlechter. Auch die Sache mit dem Bremsen wird immer schwieriger. Du kannst also nicht beliebig kombinieren.

Bei Änderung der Rad-Reifenkombination sind ansonsten auch alle anderen Anforderungen, die wir in einer früheren Ausgabe schon mal behandelt haben, zu beachten.

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